Wer kann Heilpraktiker*in werden?
In Deutschland ist das Ausüben der Heilkunde ohne Approbation
(ohne als Arzt “bestallt” zu sein) an eine Erlaubnis gebunden.
Die gesetzliche Grundlage ist im deutschen Heilpraktikergesetz
festgeschrieben.
Nach erfolgreich bestandener Überprüfung des Berufsanwärters (schriftlich und mündlich-praktisch) vor dem zuständigen Gesundheitsamt/Prüfungskommission wird eine Erlaubnis-Urkunde erteilt.
Für alle Interessenten der Heilpraktiker-Ausbildung an Heilpraktikerschulen in Deutschland gelten folgende Voraussetzungen nach dem deutschen Heilpraktikergesetz:
- vollendetes 25. Lebensjahr
- abgeschlossene Schulbildung
- körperliche und geistige Gesundheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist
- polizeiliches Führungszeugnis (sittliche Zuverlässigkeit)
- länderspezifische Sonderregelungen sind zu beachten